Artikel-Schlagworte: „Trauerfall-Vorsorge“
Vorsicht bei dem Preis Ihres Bestatters
Ganz schön traurig, wenn selbst schon Bestattungsunternehmen mit den Preisen handeln wie auf einem Basar. Eine Studie ergab kürzlich, dass sich die Bestattungskosten bis zu 40 Prozent herunterhandeln lassen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Armenbegräbnisse – häufiger als gedacht.
Es sind hohe Zahlen der sogenannten Armenbegräbnisse, die im vergangenen Jahr stattfanden. Ganze 585 Menschen erhielten in Düsseldorf eine derartige Bestattung – veranlasst und organisiert vom Ordnungsamt. Diesen Beitrag weiterlesen »
Ein Sarg in iPhone-Form
iPhone-Liebhaber aufgepasst! Für all diejenigen, die ohne ihr iPhone im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr leben können, gibt es jetzt die Lösung: den iPhone-Sarg. Gewiss in der heutigen Zeit ein gefragtes Accessoire, aber wie entsteht eine solche Idee? Diesen Beitrag weiterlesen »
Bestattungen im Weltall – wo soll das noch hinführen?
Auch wenn wir äußerst widerwillig über das Thema nachdenken: Der Tod wird uns allen einmal begegnen und gehört leider zum Leben dazu. Einige setzen sich früher mit ihm auseinander, beispielsweise durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Diesen Beitrag weiterlesen »
Schon in der Antike ein Hit: Urnenbegräbnis im Kolumbarium
Ist Ihnen schon einmal ein Urnenwandsystem oder auch Kolumbarium begegnet? Wie der Name schon erahnen lässt, handelt es sich dabei um eine Lösung für Urnenbegräbnisse. Erfahren Sie mehr zu der Geschichte, den Fakten und Vorteilen der Kolumbarien. Diesen Beitrag weiterlesen »
Urne vs. Sarg – auch hier gilt inzwischen: Wer die Wahl hat, hat die Qual.
Bei Urnen und Särgen gibt es heutzutage diverse Ausführungen und Varianten. Die Auswahl ist groß und fast vergleichbar mit der von Schuhen in einem Schuhladen. So können Sie zwischen unterschiedlichen Farben, Formen und Verzierungen wählen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Richtig versichert in jedem Alter!
Zu jedem Zeitpunkt im Leben die richtige Versicherung im Gepäck haben, das wäre eine sehr beruhigende Vorstellung. Doch es gibt diverse Versicherungen, unzählige Anbieter und eine Menge Aspekte, die die Auswahl schwer machen. Diesen Beitrag weiterlesen »
Zahlt die Versicherung auch bei einem Freitod?
Das sich vor etwa zwei Wochen zugetragene, traurige Ereignis des Suizids von Gunter Sachs hat für viel Aufregung gesorgt. Es hat wieder gezeigt, dass uns die Entscheidung über Leben oder Tod zwar frei steht, der Freitod jedoch ebenso betrauert wird wie ein Tod natürlicher Ursache. Ein solcher Fall trifft die Mitmenschen meist völlig unerwartet und ruft bei den Angehörigen Fassungslosigkeit und nicht selten auch Wut oder Schuldgefühle hervor. Denn für sie bleiben immer dieselben Fragen: „Warum hat er/sie das gemacht? Wieso hat er/sie mich einfach verlassen?“ Dies gilt vor allem für Personen, die in der Öffentlichkeit standen und eine große Fangemeinde zurücklassen, die sich ebenfalls diese Fragen stellt. In Abschiedsbriefen werden des Öfteren Gründe für den Freitod genannt, jedoch fühlen sich die Angehörigen und Anhänger dennoch im Stich gelassen und verlassen.
Menschen, die einen Suizid begehen, sehen keinen Ausweg oder keinen Sinn mehr in ihrem Leben. Handeln sie selbstbestimmt oder egoistisch? Steht es ihnen frei, zu gehen? Schließlich hinterlassen sie Menschen, die sie lieben und brauchen: Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder werden plötzlich zurückgelassen. Oft ohne eine umfangreiche Vorsorge. Das ist dann tatsächlich rücksichtslos. Die Erlösung für den einen, bedeutet meist eine große Belastung für den bzw. die anderen. Denn neben den Kosten einer Bestattung kommen auf die Angehörigen auch immense organisatorische Dinge zu. Ein Testament und eine Sterbegeldversicherung schaffen Abhilfe. Es stellt sich hierbei jedoch die Frage, ob eine Sterbegeldversicherung überhaupt bei einem Freitod in Kraft tritt. Aufgrund dessen sollte bei Abschluss einer solchen Versicherung in jedem Fall im Voraus geklärt werden, ob bei jeglichen Todesursachen die Versicherungssumme ausgezahlt wird.
So trägt beispielsweise die Monuta Trauerfall-Vorsorge die Bestattungskosten bei einem Suizid, wenn die Versicherung bereits seit zwei Jahren besteht. Doch auch nach einer kürzeren Zeit kann die Sterbegeldversicherung in Kraft treten, nachdem ausgiebig die Ursache des Todes geprüft wurde. Dabei werden die Kosten nur getragen, wenn der Selbstmord aufgrund einer krankhaften Störung begangen wurde und nicht etwa aus freiem Willen geschah. Mehr Informationen finden Sie auf der Monuta Website.
Bestattung erst zwei Jahre nach dem Tod – zu spät oder spielt der Zeitpunkt keine Rolle?
Vor knapp zwei Jahren geschah ein schreckliches Flugzeugunglück einer Air France Maschine, bei dem über 200 Menschen ums Leben kamen. Die Ursache ist bis heute unklar. Abgesehen von einigen Opfern, deren Leichname unmittelbar nach der Tragödie an die Wasseroberfläche trieben, geborgen und identifiziert werden konnten, ist nun das erste Opfer am Meeresgrund entdeckt worden. Eigentlich ein Erfolg, der durch viel Mühe und Arbeit einem Expertenteam zu verdanken ist. Doch wie steht es um die Angehörigen solcher Opfer, die unverhofft Jahre nach ihrem Tod gefunden werden? Nicht nur, dass Familie und Freunde in diesem Fall vor zwei Jahren den plötzlichen Verlust eines geliebten Menschen ertragen mussten – sie konnten keinen wahren Abschied nehmen und fragen sich vermutlich bis heute, was im Juni 2009 den Absturz auslöste. Eine weitere Belastung für die Angehörigen ist die Tatsache, dass ein Fund nach dieser langen Zeit eventuell keine brauchbaren DNS-Proben zur Identifizierung liefert, ganz zu schweigen vom Zustand des Leichnams, der nach so langer Zeit im Wasser mit dem Körper des Verstorbenen keinerlei Ähnlichkeit mehr hat. Auch die Vorstellung, dass der Leichnam bei den Bergungsarbeiten noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wird, ist zweifelsohne ein Graus für die Hinterbliebenen. Lesen Sie im folgenden Artikel mehr zu den aktuellen Umständen bei der Aufklärung des Air France Absturzes. .
Es stellt sich hier die Frage, ob der Meeresboden als letzte Ruhestätte für die Opfer anzusehen ist und man sich nach einiger Zeit mit dem Gedanken daran arrangieren kann, oder ob alles daran gesetzt werden sollte die Leichen zu finden, egal wie lange es dauert. Hierbei unterscheiden sich die Meinungen der Angehörigen wahrscheinlich stark voneinander: Einige können sicherlich erst den Verlust beginnen zu verarbeiten, nachdem es eine Bestattung gegeben hat, an einem festen Ort, den man jederzeit besuchen kann. Andere wiederum möchten nach der schweren Zeit der Trauer nicht erneut und auf diese makabre Weise mit dem Unglück konfrontiert werden und lehnen es ab, die menschlichen Überreste der verstorbenen geliebten Person aus dem Wasser holen zu lassen. Wie ist Ihre Meinung dazu? Diskutieren Sie gerne mit auf unserer Facebook Seite und werfen Sie einen Blick auf die Vorteile der Monuta Trauerfall-Vorsorge, mit der Sie und Ihre Angehörigen immer gut geschützt sind.
Unverheiratete Paare aufgepasst!
Es ist eigentlich nichts Neues, aber dennoch sollte regelmäßig darauf hingewiesen werden. Besitzt man gemeinsam Eigentümer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ist zu empfehlen für den Fall der Fälle rechtzeitig vorzusorgen. Das heißt, kommt es aus irgendwelchen Gründen zu einer Trennung kommen oder tritt ein plötzlicher Todesfall des Partners ein, hat stehen diverse Unannehmlichkeiten bevor, zum Beispiel bezüglich des gemeinsamen Hauses.
Doch wie kann man sich davor schützen, vor allem ohne den Partner nach einer Trennung zu verletzen oder mit ihm über das Auseinanderdividieren des Eigentums zu streiten? Die Folgen einer problembehafteten Trennung können im schlimmsten Fall bis zu einer Versteigerung des Grundbesitzes führen. Denn es gibt keine gesetzlichen Regelungen für die Zuordnung oder den Ausgleich des Vermögens. Es kann, wie oft fälschlicherweise vermutet wird, nicht davon ausgegangen werden, dass demjenigen, der finanziell mehr investiert hat, auch die Immobilie zusteht. Denn im Vorteil ist dabei der, der im Grundbuch mehr eingetragene Miteigentumsanteile hat.
Daher wird unverheirateten Paaren empfohlen, immer im Voraus vertraglich festzuhalten, wem was zusteht. Haben Sie gewusst, dass nichteheliche Paare nach dem Gesetz als nicht miteinander verwandt gelten und sich daher keineswegs beerben können? Ein anderer Weg der Vorsorge kann über die Monuta Trauerfall-Vorsorge begangen werden. Hierbei kann man sich ebenfalls absichern, sodass bei einem Todesfall dem Partner zumindest finanziell und organisatorisch unter die Arme gegriffen wird.



















