Haben Sie gewusst, dass nur rund zehn Prozent der Deutschen Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit getroffen haben? Ob durch schwere Krankheit, Altersdemenz oder einen Unfall: All dies kann viel schneller passieren, als Sie denken. Und dann muss jemand für Sie sorgen bzw. Sie müssen sich plötzlich um einen Angehörigen kümmern. Doch meistens liegt diese Verantwortung gar nicht offiziell bei Ihnen. Denn das Betreuungsgericht entscheidet, wer als Betreuer eingesetzt wird und sogar welche medizinischen Entscheidungen getroffen werden. Allerdings nur, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht des Betroffenen vorliegt. Darin können Sie genau festlegen, wer über Sie entscheiden darf, wenn es Ihnen selbst nicht mehr möglich ist.

Die Erklärung dafür: Kein Volljähriger darf für eine andere Person Entscheidungen treffen, es sei denn diese hat jemand anderem eine Vollmacht ausgestellt oder ist vom Betreuungsgericht offiziell zum Betreuer ernannt worden. Das heißt, wer nicht vorsorgt, riskiert, dass ein Fremder wichtige Entscheidungen fällt, die das eigene Leben betreffen. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit verschiedenen Dokumenten auseinanderzusetzen, wie mit der Patientenverfügung. Damit erklärt der Verfasser ob, wie und wie lange er beispielsweise im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls medizinisch versorgt werden möchte, ob er lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder nicht. Diese Verfügung ist bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu respektieren. Wenn aber die Patientenverfügung nicht vorliegt oder nicht eindeutig formuliert ist, muss das Krankenhaus das Betreuungsgericht informieren. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, der gemeinsam mit dem Arzt entscheidet, wie der Patient behandelt werden soll. Angehörige haben in diesem Fall kein Mitspracherecht mehr und der Betroffene muss die Kosten für den Betreuer sogar oft selbst tragen. Ist er dazu nicht in der Lage, stehen wiederum die Angehörigen in der Pflicht.

Neben der Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht genauso wichtig. Denn darin geben Sie an, wer die Betreuung für Sie übernehmen und in Ihrem Namen Entscheidungen treffen soll. So stellen Sie sicher, dass sich die ausgewählte Vertrauensperson um Ihre Angelegenheiten kümmert, nicht fremde Personen. Wichtig: Die Dokumente mit Bedacht ausfüllen und Ihre Wünsche konkret formulieren, wenn möglich professionell beraten lassen und sie gemeinsam mit einem Experten erstellen. Sonst geraten Details in Vergessenheit, Fragen bleiben offen und es gibt Unklarheiten. So muss die Patientenverfügung eindeutig und situationsbezogen formuliert sein, um verbindlich zu sein.

Bei der Monuta sind die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung neben der finanziellen und organisatorischen Absicherung für den Trauerfall bzw. die Bestattung fester Bestandteil eines ganzheitlichen Vorsorgepakets. Gerne beraten wir Sie, was Sie tun müssen, um für den Fall der Fälle an alles gedacht zu haben.

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