Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Onkel ist vor kurzem verstorben. Und als Sie sein Grab besuchen, finden Sie darauf einen Strauß Nelken. Und wissen sofort: Ihr Onkel hätte diese Blumen furchtbar gefunden. Doch gibt es in solchen Fällen feste Vorschriften, was eine Grabstätte zieren darf? Oder gibt es eine bestimmte Person, die darüber entscheidet?
Zunächst ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Käufer des Grabes gleichzeitig der Nutzungsberechtigte ist. Dabei muss das Grab aber nicht unbedingt für ihn selbst bestimmt sein – doch er entscheidet, wer in der Grabstätte ruhen darf und wie es zu pflegen ist. Allerdings kann er dieses Recht auch auf andere übertragen.
Bei der Grabgestaltung ist jedoch immer auf die Bestimmungen des Friedhofsträgers zu achten. Der wiederum darf keine Standards für die Grabgestaltung festlegen, die den Vorstellungen des Durchschnittsmenschen fremd wären. Sollten Sie Ihrer verstorbenen Schwiegermutter also einen Kaktus aufs Grab stellen wollen, erkundigen Sie sich lieber erst bei der Friedhofsverwaltung, ob das in Ordnung ist.
Heikel kann’s auch werden, wenn etwa die heimliche Geliebte Ihres Onkels oder seine unehelichen Kinder das Grab schmücken wollen. Denn wenn er nichts anderes verfügt hat, überträgt sich das Recht zur Grabgestaltung automatisch auf seine nächsten Angehörigen. Das heißt, auf den Ehepartner, dann die Kinder und schließlich die Eltern.
Vielleicht treffen sich ja die Geliebte Ihres Onkels und Ihre Tante am Grab, werden Freundinnen und einigen sich auf eine Grabgestaltung. Doch wenn die eine das Grab beharrlich mit Nelken, die andere mit Rosen schmückt und beide Frauen sich bekriegen, muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.
Grundsätzlich gilt: Wer über das Nutzungsrecht eines Grabes verfügt, ist gleichzeitig dazu verpflichtet, es zu pflegen und die anfallenden Kosten zu tragen. Sollte der Verantwortliche nach vorheriger amtlicher Aufforderung seinen Pflichten nicht nachkommen, stellt die Friedhofsverwaltung einen Gärtner für die Grabpflege ein und stellt die dafür anfallenden Kosten den Hinterbliebenen in Rechnung.
Wer also Streitigkeiten vermeiden will, sollte im Voraus genau festlegen, wie sein Grab einmal aussehen soll. Individuelle Möglichkeiten bietet Ihnen hierbei die Trauerfall-Vorsorge von Monuta. Wir beraten Sie gerne, wie Sie und Ihre Angehörigen sich absichern können.

Kommentieren

TV Spot Jan
You need to upgrade your Flash Player.
TV Spot Klaas-Pieter
You need to upgrade your Flash Player.
TV Spot Liezette
You need to upgrade your Flash Player.